Der hydraulische Abgleich wird zur Pflicht für alte Gasheizungen!

Wussten Sie, dass die Heizungsoptimierung für gasbetriebene Heizung seit Oktober 2022 eine Pflicht besteht? Für wen dies gilt Erfahren sie im folgenden Artikel.

Die „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSimiMaV) ist eine Verordnung, die von der deutschen Regierung erlassen wurde, um die Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen zu sichern. Die Verordnung wurde als Reaktion auf die anhaltende Energiekrise, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine verursacht wurde, erstellt. Dies hat zu Reduzierungen von Gasimporten aus Russland nach Deutschland geführt. Die Regierung erwartet nicht, dass sich die Situation verbessert und erwartet weitere Reduzierungen der Gaslieferungen. Um dies zu begegnen, enthält die Verordnung Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, einschließlich des hydraulischen Abgleichs im Gebäudebereich gasbetriebener Wärmeerzeuger für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2022. Die Verordnung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Erhöhung der Energie-sicherheit, einschließlich der Befüllung von Gasspeichern und der Reduzierung des Einsatzes von Erdgas in der Stromerzeugung. Es soll verhindern werden, dass in diesem und dem nächsten Winter eine Notfallsituation entsteht.

Hier gehts zur EnSimiMaV

Nicht nur der öffentliche Sektor, Privateigentümer und Unternehmen sind gleichermaßen betroffen

Im Abschnitt E wird der Erfüllungsaufwand für die verschiedenen Beteiligten beschrieben. Für Bürger, die nicht Gebäudeeigentümer sind, entsteht durch die Änderung der Rechtslage kein Erfüllungsaufwand. Bürger, die Grundeigentümer sind, werden unter dem Punkt „Wirtschaft“ behandelt. Für die Wirtschaft, auch Industrieunternehmen, ergibt sich ein Erfüllungsaufwand aufgrund der beabsichtigten Änderung der Rechtslage, der hauptsächlich in Investitionskosten für die Durchführung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen begründet ist. Die Verordnung beschreibt, dass diese finanziellen Belastungen jedoch durch Einsparungen durch den reduzierten Energieverbrauch der Heizungsanlagen ausgeglichen werden, so dass sich die Investitionskosten innerhalb von zwei Jahren amortisieren können.

ieb -> Genaue Aussagen müssen jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall getätigt werden, da Investitionskosten von mehreren Faktoren, wie Verfügbarkeit von Material und Handwerkern aber auch den Umfang der Maßnahme abhängen.

Bürokratiekosten aus Informationspflichten werden nicht erwartet. Für die Verwaltung, hier öffentliche Hand, ergibt sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand aus dem Zeitaufwand und den Sachkosten für die Durchführung der Maßnahmen.

Maßnahmen

Artikel § 2 beschreibt die Verpflichtung des Eigentümers eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes zu optimieren. Es muss überprüft werden, ob die technischen Parameter für den
Betrieb der Anlage hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen ist, ob effiziente Heizungspumpen verwendet
werden und ob Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten. Wenn der Gebäudeeigentümer einen Dritten mit dem Betrieb der Anlage beauftragt hat, ist dieser ebenfalls verpflichtet, diese Anforderungen zu erfüllen. Die Optimierung einer Anlage muss unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes durchgeführt werden.

Einsparungen können weiterhin durch folgende Maßnahmen erzielt werden:

1. durch Absenkung der Vorlauftemperatur
2. Aktivierung der Nachtabsenkung (in Einzelfällen sinnvoll)
3. Optimierung der Heizkurve
4. Absenkung der Warmwassertemperaturen
5. Absenkung der Heizgrenztemperatur

Das Ergebnis der Prüfung soll in Textform festgehalten werden und Optimierungsmaßnahmen bei Gebäuden aller Art unter 1.000 m² beheizte Bruttogrundfläche müssen bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Für Nichtwohngebäude über 1.000 m² galt der 30..09.2023 als Stichtag.

Als Ingenieurbüro sind wir in der Lage, diese Aufgaben professionell für Ihr individuelles Gebäude durchzuführen und die Investitionskosten auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Wir können Ihnen dabei helfen, den Optimierungsbedarf Ihrer Heizungsanlage zu bestimmen und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, damit Sie Ihre Energiekosten senken.