Über Verbote und Förderprogramme -
In Deutschland besteht der traditionelle Heizungsbestand zu gut einem Viertel aus Ölheizungen. Das sind immerhin ganze 5,5 Millionen Ölheizungen. Das verabschiedetet Klimapaket der Bundesrepublik sowie Regelungen im neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) sehen zukünftig eine drastische Reduzierung der Ölheizung für Deutschland vor.
Wie ist es um die Zukunft der Ölheizung bestellt? Wer muss seine alte Ölheizung austauschen? Welche Förderprogramme und Verbote gibt es?
Austauschpflicht für Ölheizungen und Verbot ab 2026?
Im Zuge des neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen Sie Ihre Heizungsanlage prüfen, denn die Austauschpflicht für Ölheizungen der folgenden Kategorie ist festgelegt:
1.) Ineffiziente Standardkessel mit konstanter Vorlauftemperatur
2.) Ölheizung die über 30 Jahre in Betrieb sind
Im gleichen Atemzug zielt das Klimapaket der Bundesrepublik auf eine Beschränkung beim Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 ab. Ein ausdrückliches Verbot existiert jedoch nach wie vor nicht. Denn was ist mit ländlichen Regionen, in denen eine flächendeckende Gasversorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht erschlossen ist?!
Zahlreiche Ausnahmeregelung für die Austauschpflicht
Aus den oben genannten Gründen die zu einer Austauschpflicht führen, lassen sich auch die Bedingungen ableiten, in denen kein Heizungstausch erfolgen muss:
1.) Ölheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel
2.) Ölheizungen die kürzer als 30 Jahre in Betrieb sind
Weiterhin sind Leistungsgrößen von kleiner als 4 kW oder größer als 400 Kilowatt ausgenommen.
Für die erwähnten ländlichen Regionen, ohne erschlossene Gasversorgung, wird es weiterhin Ausnahmen geben (müssen). Für diese Fälle bietet der Einsatz von Hybridheizungen bestehend aus Ölheizung und Solarthermie für die Warmwasserbereitung ab 2026 eine für die meisten Fälle mögliche Alternative an.
Austauschprämien für Ölheizungen und Förderungen beim Umstieg
Förderprogramm beim Austausch von Ölheizungen bis 35 %
Steigerung der Austauschprämie beim Einsatz alternativer Wärmeerzeugung bis 45 %
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt mit seiner Förderung den Austausch von Ölheizungen mit einem Basisfördersatz von 35 %. Darüber hinaus bestehen Bonusförderungen, wenn aus der alten Ölheizung eine neue Wärmeerzeugungsanlage mit Bezug zu alternativen Energiequellen wird. Hiernach wird der Austausch mit einer Wärmepumpe oder Biomasseanlage wie Pellets oder Hackschnitzel insgesamt mit bis zu 45 % gefördert. Tauschen Sie hingegen Ihre Altanlage durch eine Hybridanlage beispielsweise bestehend aus einer Brennwerttherme und Solarthermie aus, erhalten Sie eine Gesamtförderung bis zu 40 %.
Förderberechtigt sind alle Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Unternehmen und Freiberufler.
Unter folgendem Link geht’s direkt zum Förderprogramm des BAFA:
FAZIT
Ölheizungen können bis Ende 2025 uneingeschränkt geplant und in Betrieb genommen werden. Ab 2026 wird es zahlreiche Ausnahmeregelungen geben, die die Ölheizung weiterhin nicht vom Markt verschwinden lassen wird. Auch wenn der Anteil von aktuell 25 % sicher über die Zeit sich weiter reduzieren wird.